Industrieabwässer, die bei Produktions- und Verarbeitungsprozessen in der Industrie anfallen, müssen, bevor sie in öffentliche Kläranlagen geleitet werden, vorbehandelt werden.
Die Mindestanforderungen für die Industrie sind in der Abwasserverordnung genannt.
Die Indirekteinleiterverordnung NRW (§ 59 LWG NRW) beschreibt die gesetzliche Grundlage für Industriebetriebe zur Einleitung von Industrieabwasser in die öffentliche
Kanalisation.